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   BSG, 26.03.2020 - B 3 P 14/19 B   

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https://dejure.org/2020,12483
BSG, 26.03.2020 - B 3 P 14/19 B (https://dejure.org/2020,12483)
BSG, Entscheidung vom 26.03.2020 - B 3 P 14/19 B (https://dejure.org/2020,12483)
BSG, Entscheidung vom 26. März 2020 - B 3 P 14/19 B (https://dejure.org/2020,12483)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gewährung von Leistungen nach Pflegestufe I

  • datenbank.nwb.de

    Sozialgerichtliches Verfahren - Verletzung des rechtlichen Gehörs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 05.04.2012 - 2 BvR 2126/11

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art 103 Abs 1 GG) durch

    Auszug aus BSG, 26.03.2020 - B 3 P 14/19 B
    Eine verfahrensfehlerhafte Überraschungsentscheidung und ein Verstoß gegen das Gebot eines fairen Verfahrens liegt allerdings dann vor, wenn das Gericht seine Entscheidung auf einen bislang nicht erörterten wesentlichen Gesichtspunkt - auch tatsächlicher Art - stützt und dem Rechtsstreit dadurch eine unerwartete Wendung gibt, mit der selbst ein gewissenhafter Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Verfahrensverlauf nicht rechnen musste (vgl BVerfG Beschluss vom 29.5.1991 - 1 BvR 1383/90 - BVerfGE 84, 188, 190 und BVerfG Beschluss vom 5.4.2012 - 2 BvR 2126/11 - BVerfGK 19, 377, 381 = juris RdNr 18 mwN; BSG Beschluss vom 7.8.2014 - B 13 R 441/13 B - juris RdNr 12 und BSG SozR 4-2500 § 103 Nr. 6 RdNr 17 mwN) .

    Der Anspruch auf rechtliches Gehör steht nämlich in funktionalem Zusammenhang mit der Rechtsschutzgarantie und der Justizgewährungspflicht des Staates (vgl BVerfGE 81, 123, 129; BVerfGK 19, 377, 383) .

    Der Einzelne darf nicht bloßes Objekt des Verfahrens sein, sondern soll vor einer Entscheidung, die seine individuellen Rechte betrifft, zu Wort kommen können, um in angemessener Weise Einfluss auf das Verfahren und sein Ergebnis nehmen zu können (vgl BVerfGE 84, 188, 190; 86, 133, 144 ff; BVerfGK 19, 377, 381, 383).

    Die prozessordnungskonforme Gewährung des rechtlichen Gehörs setzt daher regelmäßig voraus, dass die Verfahrensbeteiligten erkennen können, auf welche Tatsachen es für die Entscheidung ankommen kann (vgl BVerfGK 19, 377, 381).

  • BVerfG, 29.05.1991 - 1 BvR 1383/90

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliche Gehör bei Überspannung der Anforderungen

    Auszug aus BSG, 26.03.2020 - B 3 P 14/19 B
    Eine verfahrensfehlerhafte Überraschungsentscheidung und ein Verstoß gegen das Gebot eines fairen Verfahrens liegt allerdings dann vor, wenn das Gericht seine Entscheidung auf einen bislang nicht erörterten wesentlichen Gesichtspunkt - auch tatsächlicher Art - stützt und dem Rechtsstreit dadurch eine unerwartete Wendung gibt, mit der selbst ein gewissenhafter Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Verfahrensverlauf nicht rechnen musste (vgl BVerfG Beschluss vom 29.5.1991 - 1 BvR 1383/90 - BVerfGE 84, 188, 190 und BVerfG Beschluss vom 5.4.2012 - 2 BvR 2126/11 - BVerfGK 19, 377, 381 = juris RdNr 18 mwN; BSG Beschluss vom 7.8.2014 - B 13 R 441/13 B - juris RdNr 12 und BSG SozR 4-2500 § 103 Nr. 6 RdNr 17 mwN) .

    Der Einzelne darf nicht bloßes Objekt des Verfahrens sein, sondern soll vor einer Entscheidung, die seine individuellen Rechte betrifft, zu Wort kommen können, um in angemessener Weise Einfluss auf das Verfahren und sein Ergebnis nehmen zu können (vgl BVerfGE 84, 188, 190; 86, 133, 144 ff; BVerfGK 19, 377, 381, 383).

  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus BSG, 26.03.2020 - B 3 P 14/19 B
    Der Einzelne darf nicht bloßes Objekt des Verfahrens sein, sondern soll vor einer Entscheidung, die seine individuellen Rechte betrifft, zu Wort kommen können, um in angemessener Weise Einfluss auf das Verfahren und sein Ergebnis nehmen zu können (vgl BVerfGE 84, 188, 190; 86, 133, 144 ff; BVerfGK 19, 377, 381, 383).
  • BVerfG, 29.11.1989 - 1 BvR 1011/88

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Information nur eines von

    Auszug aus BSG, 26.03.2020 - B 3 P 14/19 B
    Der Anspruch auf rechtliches Gehör steht nämlich in funktionalem Zusammenhang mit der Rechtsschutzgarantie und der Justizgewährungspflicht des Staates (vgl BVerfGE 81, 123, 129; BVerfGK 19, 377, 383) .
  • BSG, 20.11.2008 - B 3 KN 4/08 KR R

    Krankenversicherung - Abrechnungsstreit zwischen Krankenkasse und Krankenhaus -

    Auszug aus BSG, 26.03.2020 - B 3 P 14/19 B
    Derartiges ist etwa dann anzunehmen, wenn das Gericht den Rechtsstreit zunächst in eine bestimmte Richtung gelenkt hat (zB mit Äußerungen zur Notwendigkeit weiterer Ermittlungen vor Eintritt der Entscheidungsreife), später in seiner Endentscheidung an den mit der ursprünglichen Einschätzung verbundenen verfahrensrechtlichen Konsequenzen aber nicht mehr festhalten will (vgl BSG SozR 4-2500 § 109 Nr. 16 RdNr 26; Keller, aaO, ebenda) .
  • BSG, 21.06.2000 - B 5 RJ 24/00 B

    Verletzung des rechtlichen Gehörs, Überraschungsentscheidung

    Auszug aus BSG, 26.03.2020 - B 3 P 14/19 B
    Aus Art. 103 Abs. 1 GG, § 62 SGG folgt zwar keine allgemeine Pflicht des Gerichts, vor einer Entscheidung die für die richterliche Überzeugungsbildung möglicherweise leitenden Gesichtspunkte mit den Beteiligten zu erörtern; auch ergibt sich ein entsprechender Verfahrensmangel nicht schon daraus, dass der Vorsitzende eines Spruchkörpers im Vorfeld der Entscheidung Äußerungen tätigt, aus denen der Prozessbevollmächtigte eines Klägers entnimmt, dass das Urteil des gesamten Spruchkörpers zugunsten seines Mandanten ausfallen werde (vgl BSG SozR 3-1500 § 112 Nr. 2 S 3 f) .
  • BVerfG, 25.03.1986 - 1 BvL 5/80

    Rechtliches Gehör - Urteil des BverfG - Abänderung eines Urteils -

    Auszug aus BSG, 26.03.2020 - B 3 P 14/19 B
    Den Gerichten obliegt dabei die Pflicht, den Beteiligten das für das Verfahren Wesentliche zur Kenntnis zu bringen (BVerfGE 36, 85, 88; 72, 84, 88 = SozR 2200 § 165 Nr. 87 S 145) .
  • BVerfG, 09.10.1973 - 2 BvR 482/72

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BSG, 26.03.2020 - B 3 P 14/19 B
    Den Gerichten obliegt dabei die Pflicht, den Beteiligten das für das Verfahren Wesentliche zur Kenntnis zu bringen (BVerfGE 36, 85, 88; 72, 84, 88 = SozR 2200 § 165 Nr. 87 S 145) .
  • BSG, 03.02.2010 - B 6 KA 45/09 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Berufungsgericht - Beurteilung der

    Auszug aus BSG, 26.03.2020 - B 3 P 14/19 B
    Ein Gericht darf sich daher in seiner instanzabschließenden Entscheidung in diesem Sinne nicht ohne Weiteres über eine von ihm zuvor selbst herbeigeführte Prozesslage, auf deren fortbestehender Maßgeblichkeit die Beteiligten vertrauen durften, hinwegsetzen; das Nichtfesthaltenwollen an einer solchen Prozesslage gebietet es vielmehr, den Beteiligten zuvor schriftlich oder mündlich einen entsprechenden rechtlichen Hinweis zu geben (vgl zB BSG Beschluss vom 3.2.2010 - B 6 KA 45/09 B - juris RdNr 7 f; Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt, SGG, 12. Aufl 2017, § 62 RdNr 8b mwN).
  • BSG, 07.08.2014 - B 13 R 441/13 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - Verletzung rechtlichen Gehörs -

    Auszug aus BSG, 26.03.2020 - B 3 P 14/19 B
    Eine verfahrensfehlerhafte Überraschungsentscheidung und ein Verstoß gegen das Gebot eines fairen Verfahrens liegt allerdings dann vor, wenn das Gericht seine Entscheidung auf einen bislang nicht erörterten wesentlichen Gesichtspunkt - auch tatsächlicher Art - stützt und dem Rechtsstreit dadurch eine unerwartete Wendung gibt, mit der selbst ein gewissenhafter Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Verfahrensverlauf nicht rechnen musste (vgl BVerfG Beschluss vom 29.5.1991 - 1 BvR 1383/90 - BVerfGE 84, 188, 190 und BVerfG Beschluss vom 5.4.2012 - 2 BvR 2126/11 - BVerfGK 19, 377, 381 = juris RdNr 18 mwN; BSG Beschluss vom 7.8.2014 - B 13 R 441/13 B - juris RdNr 12 und BSG SozR 4-2500 § 103 Nr. 6 RdNr 17 mwN) .
  • BSG, 10.06.2021 - B 9 V 1/21 B

    Beschädigtengrundrente nach dem OEG ; Verfahrensrüge im

    Aus Art. 103 Abs. 1 GG, § 62 SGG folgt zwar keine allgemeine Pflicht des Gerichts, vor einer Entscheidung die für die richterliche Überzeugungsbildung möglicherweise leitenden Gesichtspunkte mit den Beteiligten zu erörtern; auch ergibt sich ein entsprechender Verfahrensmangel nicht schon daraus, dass der Vorsitzende oder der Berichterstatter eines Spruchkörpers im Vorfeld der Entscheidung Äußerungen tätigt, aus denen der Prozessbevollmächtigte eines Klägers entnimmt, dass das Urteil des gesamten Spruchkörpers zugunsten seines Mandanten ausfallen werde (vgl BSG Beschluss vom 26.3.2020 - B 3 P 14/19 B - SozR 4-1500 § 62 Nr. 22 RdNr 6) .

    Ein Gericht darf sich daher in seiner instanzabschließenden Entscheidung in diesem Sinne nicht ohne Weiteres über eine von ihm zuvor selbst herbeigeführte Prozesslage, auf deren fortbestehender Maßgeblichkeit die Beteiligten vertrauen durften, hinwegsetzen; das Nichtfesthaltenwollen an einer solchen Prozesslage gebietet es vielmehr, den Beteiligten zuvor schriftlich oder mündlich einen entsprechenden rechtlichen Hinweis zu geben (vgl zB BSG Beschluss vom 26.3.2020, aaO; BSG Beschluss vom 3.2.2010 - B 6 KA 45/09 B - juris RdNr 7 f) .

    Derartiges ist etwa dann anzunehmen, wenn das Gericht den Rechtsstreit zunächst in eine bestimmte Richtung gelenkt hat (zB mit Äußerungen zur Notwendigkeit weiterer Ermittlungen vor Eintritt der Entscheidungsreife), später in seiner Endentscheidung an den mit der ursprünglichen Einschätzung verbundenen verfahrensrechtlichen Konsequenzen aber nicht mehr festhalten will (vgl BSG Beschluss vom 26.3.2020, aaO mwN) .

    Den Gerichten obliegt dabei die Pflicht, den Beteiligten das für das Verfahren Wesentliche zur Kenntnis zu bringen (BSG Beschluss vom 26.3.2020, aaO mwN) .

  • BSG, 18.08.2022 - B 1 KR 50/21 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel -

    Das Nicht-Festhalten-Wollen an einer solchen Prozesslage gebietet es vielmehr, den Beteiligten zuvor schriftlich oder mündlich einen entsprechenden rechtlichen Hinweis zu geben (vgl BSG vom 26.3.2020 - B 3 P 14/19 B - SozR 4-1500 § 62 Nr. 22 RdNr 6; BSG vom 10.6.2021 - 9 B V 1/21 B - juris RdNr 10) .

    Bei objektiver Betrachtung kann sich deshalb ein rechtskundig vertretener Verfahrensbeteiligter nicht darauf verlassen, dass sich der Senat bei der abschließenden Beratung der vom Vorsitzenden zunächst in der vorangegangenen Verhandlung geäußerten Auffassung zur Wertung eines Sachverständigengutachtens (Beweiswürdigung) anschließen werde (vgl BSG vom 21.6.2000 - B 5 RJ 24/00 B - SozR 3-1500 § 112 Nr. 2 S 3 f = juris RdNr 5; ebenso bei einem Hinweis des Vorsitzenden im "Vorfeld der Entscheidung" BSG vom 26.3.2020 - B 3 P 14/19 B - SozR 4-1500 § 62 Nr. 22 RdNr 6; anders bei Anwesenheit aller Mitglieder des Senats in der mündlichen Verhandlung BSG vom 17.8.2017 - B 5 R 11/17 B - juris RdNr 9; dagegen auch in diesem Fall auf eine Einzelmeinung des Vorsitzenden abstellend BSG vom 21.3.2002 - B 7 AL 64/01 R - SozR 3-1300 § 13 Nr. 7 S 29 f = juris RdNr 19) .

  • BSG, 26.10.2023 - B 9 V 34/22 B
    Damit hat es zugleich eine dem bisherigen Verlauf des Verfahrens widersprechende Beweiswürdigung vorgenommen, die dem Verfahren ohne vorherigen Hinweis eine unvorhersehbare Wende gegeben hat (vgl BSG Beschluss vom 5.6.2023 - B 5 R 26/23 B - juris RdNr 10; BSG Beschluss vom 15.12.2020 - B 9 V 46/20 B - juris RdNr 6; BSG Beschluss vom 26.3.2020 - B 3 P 14/19 B - SozR 4-1500 § 62 Nr. 22 RdNr 6 ff; BSG Beschluss vom 3.2.2010 - B 6 KA 45/09 B - juris RdNr 7; BSG Urteil vom 12.12.1990 - 11 RAr 137/89 - SozR 3-4100 § 103 Nr. 4 S 23 f = juris RdNr 14) .
  • BSG, 11.11.2021 - B 3 KR 60/20 B

    Freistellung von Kosten für Leistungen der häuslichen Krankenpflege

    Ein Gericht darf sich daher in seiner instanzabschließenden Entscheidung nicht ohne Weiteres über eine von ihm zuvor selbst herbeigeführte Prozesslage, auf deren fortbestehender Maßgeblichkeit die Beteiligten vertrauen durften, hinwegsetzen (vgl BSG vom 26.3.2020 - B 3 P 14/19 B - SozR 4-1500 § 62 Nr. 22 RdNr 6, 10 ).
  • BSG, 23.06.2020 - B 3 P 12/19 B

    Verfahrensrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

    Die eingehende Kritik der Beschwerdebegründung an dem Gutachten des Sachverständigen B. im Gewand der Gehörsrüge vermag die schlüssige Bezeichnung einer Gehörsverletzung durch das LSG nicht zu ersetzen (zu den Anforderungen an die Rüge einer Gehörsverletzung des LSG ausgehend von dessen Rechtsauffassung vgl nur Leitherer in Meyer-Ladewig ua, aaO, § 160 RdNr 20, 23 und § 160a RdNr 16d, jeweils mwN; zum Gewährleistungsgehalt des Anspruchs auf rechtliches Gehör vgl zuletzt BSG Beschluss vom 26.3.2020 - B 3 P 14/19 B - RdNr 6, zur Veröffentlichung in SozR 4 vorgesehen) .

    Weder macht die Beschwerdebegründung insoweit geltend, die Klägerin sei nicht ordnungsgemäß zur beabsichtigten Entscheidung ohne mündliche Verhandlung angehört worden, noch, dass nach Erteilung ihres Einverständnisses eine Überraschungsentscheidung ergangen sei (vgl dazu zuletzt BSG Beschluss vom 26.3.2020 - B 3 P 14/19 B - RdNr 7 ff, zur Veröffentlichung in SozR 4 vorgesehen) .

  • BSG, 29.12.2021 - B 3 P 6/21 B

    Leistungen aus der sozialen Pflegeversicherung nach Pflegestufe III

    Denn es gibt keinen allgemeinen Verfahrensgrundsatz, der das Gericht stets verpflichtet, die Beteiligten vor einer Entscheidung auf seine in Aussicht genommene, bestimmte Beweiswürdigung hinzuweisen oder die für die richterliche Überzeugungsbildung möglicherweise leitenden Gründen zuvor mit den Beteiligten zu erörtern (stRspr; vgl nur BSG vom 21.9.2006 - B 12 KR 24/06 B - juris RdNr 9; BSG vom 5.3.2007 - B 4 RS 58/06 B - juris RdNr 9; vom 4.8.2014 - B 13 R 83/14 B - RdNr 10; vgl aber auch BSG vom 26.3.2020 - B 3 P 14/19 B - SozR 4-1500 § 62 Nr. 22) .
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